(1) Matratzen Concord liefert die bestellte Ware an jede Adresse innerhalb der Schweiz per Paketversand oder externer Spedition; eine Lieferung ausserhalb der Schweiz findet nicht statt. Eine Abholung der gekauften Ware in einer Schweizer Filiale kann bei ausgewählten Artikeln alternativ zur Lieferung gewählt werden.
(2) Bestellte Waren werden nach Ermessen von Matratzen Concord entweder als Paket oder per Spedition versandt. Paketlieferungen erfolgen bis zur Haustür. Bei einer Speditionslieferung wird die Ware bis in die Wohnung geliefert. Bei Lieferungen in Berggebiete, autofreie Ortschaften und auf Inseln erfolgt die Lieferung der Ware bis zur Talstation oder zum Ortseingang oder soweit mit dem Kfz zugefahren werden kann. Zusätzliche technische Hilfsmittel (Fassadenlift, Kran, Bergbahnen, Elektromobil, Hubschrauber, Boot, Fähre etc.) gehen zulasten des Kunden. Um eine Anlieferung zu ermöglichen, hat der Kunde soweit möglich für ausreichende Parkmöglichkeiten am Anlieferungsort und Matratzen Concord ggf. über eventuelle, absehbare Erschwernisse zu informieren. Wenn die Ware aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, z.B. mangels eines Parkplatzes, oder nicht auf üblichem Wege (Hauseingang, Treppenhaus) bis in die Wohnung geliefert werden kann, ist der Spediteur berechtigt, die Lieferung bis in die Wohnung oder zum gewünschten Verwendungsort abzulehnen. Sie haben uns vorab über eventuelle, für Sie absehbare Erschwernisse zu informieren.
(3) Über den Liefertermin erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei Lieferung der Bestellung an eine ausgewählte Schweizer Filiale zur Abholung, werden Sie benachrichtigt, wenn die Ware zur Abholung bereitsteht. Sie sind verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen. Bei Abholung müssen Sie die Bestellbestätigung bzw. die Rechnung vorlegen. Wird die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abgeholt, behält sich Matratzen Concord vor vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet. Bei Speditionslieferung werden der Liefertag und das konkrete Zeitfenster bis spätestens 2 Tage vor der geplanten Auslieferung bestätigt.
(4) Der Preis einer Paketlieferung richtet sich nach dem Gewicht bzw. nach der Grösse des Pakets. Die Lieferkosten für Lieferungen per Spedition sind abhängig vom Gesamtwarenwert der Bestellung oder der Anzahl der Artikel. Eine Übersicht der Staffelung der jeweils gültigen Lieferkosten finden Sie auf
www.matratzen-concord.ch/de/service/service/lieferung/; die Versandkosten im Einzelfall werden zudem auch im Warenkorb angezeigt.
(5) Kann die Ware bei Lieferung per externer Spedition, aus von Ihnen zu vertretenen Gründen, zu dem vereinbarten Termin nicht angeliefert werden, stellt Matratzen Concord Ihnen die Kosten einer erneuten Anlieferung (siehe Ziffer § 6 Abs. 4) in Rechnung. Die erneute Anlieferung ist auch dann kostenpflichtig, wenn die Erstanlieferung für Sie kostenfrei erfolgt ist. Ist die Lieferung nur unter Mehrkosten möglich, teilt Matratzen Concord Ihnen diese Kosten mit und führt die Lieferung aus, wenn Sie Ihr Einverständnis erklärt haben. Es bleibt Ihnen offen nachzuweisen, dass Matratzen Concord kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist. Kann die Ware bei Lieferung per Paketzustelldienst aus von Ihnen zu vertretenen Gründen nicht angeliefert werden, wird eine Nachricht mit der Information hinterlegt, wo und in welchem Zeitraum die Ware abzuholen ist und dass sie bei Verstreichen der Frist an den Absender zurückgesendet wird.